
Bei unseren Reisen ist keine Reiseversicherung inkludiert! Damit Sie Ihren Urlaub dennoch unbeschwert genießen können, empfiehlt Katla Travel den zusätzlichen Abschluss einer Reiseversicherung über Allianz Partners (AWP P&C S.A.).
Unvorhersehbares passiert. Eine Erkrankung vor oder während Reise, ein familiärer Notfall oder eine Zugverspätung können teuer werden.
Reisen Sie sorgenfrei: Ein passender Reiseschutz hält Storno- und Abbruchkosten gering, organisiert im Notfall rund um die Uhr Hilfe und sorgt dafür, dass Sie mit einem guten Gefühl unterwegs sind.

Mit diesem Tarif sind Sie gut abgesichert – zu einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis.
Sie schließen einmal ab und reisen das ganze Jahr flexibel – egal wie oft und wohin, weltweit.
Für Familien und Paare besonders komfortabel: Kinder bis 21 sind mitversichert und Sie können auch getrennt unterwegs sein – bei voller Leistung.
Oft lohnt es sich bereits ab einer Reise.
Jahres-Reiseschutz-Paket Premium mit Reise-Krankenversicherung
Für die Zeit unterwegs empfiehlt sich der Reisekrankenschutz – einzeln buchbar oder im Paket. Akutbehandlungen im In- und Ausland sind abgedeckt, zahnärztliche Notfälle eingeschlossen. Ist ein Rücktransport medizinisch notwendig oder sinnvoll, wird er organisiert und übernommen. Die 24/7-Hotline koordiniert Arzt, Klinik und Kommunikation, damit Sie schnell versorgt sind. Als Jahrespolice begleitet er automatisch jede Reise innerhalb der Laufzeit.
Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, ob z.B. Reisekrankenversicherung inklusive sind. Wir beraten Sie gerne für einen ergänzenden Versicherungsschutz.
Hier finden Sie Informationen zu den Unterschieden Einzel- oder Jahresversicherung, Paar- und Familientarife, ebenso wie weiter Informationen zu Risikopersonen und Abschlusshinweise für Ihre Versicherung
gültig für eine Reise
Die Versicherung gilt für beliebig viele Reisen im Jahr mit dem oben angegebenen maximalen Reisepreis pro Reise. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde. Der Versicherungsschutz mitversicherter Kinder endet mit deren 21. Geburtstag. Alle versicherten Personen können auch getrennt voneinander verreisen. Übersteigt eine Reise den jeweiligen maximalen Reisepreis oder die maximale Reisedauer, können Sie Ihren Reiseschutz entsprechend anpassen. Die Jahres-Versicherung ist nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland abschließbar.
Als Risikopersonen – also Personen, die neben Ihnen einen Versicherungsfall auslösen können – gelten zum Beispiel Ihre Kinder, Ihr Lebenspartner und dessen Kinder oder Ihre Schwiegereltern. Natürlich gibt es gewisse Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Reiserücktrittsversicherung den entstandenen Schaden bezahlt. Damit Versicherungsschutz besteht, müssen zum Beispiel alle diese Ereignisse unerwartet sein. War also abzusehen, dass eine Kündigung bevorsteht, haben Sie Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten und buchen trotzdem einen Urlaub, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.
Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Beim JahresReiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der
Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist oder – bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen – wenn Sie die Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abschließen. Der Abschluss des JahresReise-Krankenschutzes ist bis zum Abreisetag möglich.
Ohne Umwege zum Angebot: Unser Favorit ist der Jahres-Reiserücktritt Premium – starke Absicherung, weltweite Gültigkeit, volle Leistung, oft schon ab einer Reise lohnend. Benötigen Sie eine andere Lösung? Wir liefern den passenden Reiseschutz.

Katla Travel vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Firmensitz: Katla Travel GmbH | Seitzstr. 19 | DE-80538 München
Geschäftsführer: Júlía Sigursteinsdóttir & Susan Stefanski
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 | E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Eine Informationsbroschüre der Allianz Travel mit weiteren Informationen können Sie hier abrufen.
Gern beraten wir Sie über das passende Angebot für Ihre Reise mit Katla-Travel. Buchen Sie den passenden Reiseschutz für Ihre Reise.