Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.katla-travel.is der Katla Travel GmbH mit Sitz in Deutschland.
Katla Travel GmbH
Brahmsstraße 24 A
D-81677 München
Die Erklärung wurde gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erstellt. (Stand 1.7.2025)
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der DIN EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, werden teilweise erfüllt.
• teilweise Fehlende Alternativtexte bei dekorativen und informativen Bildern (WCAG 1.1.1)
• Keine Untertitel oder Audiodeskriptionen für Videos (WCAG 1.2.2 / 1.2.5)
• Farbkontraste sind in manchen Bereichen nicht ausreichend (WCAG 1.4.3)
• Keine sichtbare Tastaturfokussierung (WCAG 2.4.7)
• Formulare nicht durchgängig korrekt beschriftet (WCAG 3.3.2 / 4.1.2)
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben. Eine Behebung der genannten Barrieren ist bis Dezember 2025 vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen möchten oder Informationen zur digitalen Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Telefon: (089) 242 112-0
E-Mail: info(at)katla-travel.is
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes wenden, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Übersicht finden Sie unter: www.bfsg-info.de/marktueberwachung (Hinweis: derzeit im Aufbau)
Sofern keine zufriedenstellende Lösung erzielt wird, können Sie sich außerdem an die folgende Stelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Hinweis: Eine eigenständige BFSG-Schlichtungsstelle ist derzeit im Aufbau. Bis dahin wird das Verfahren durch die bestehende BGG-Schlichtungsstelle unterstützt.