Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Katla Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Annahme bedarf keiner Schriftform. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung.

Der Kunde hat ferner alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein-zustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k BGB) sind 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn die Reise von Katla Travel nicht mehr abgesagt werden kann

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Katla Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2. zu belasten. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn Katla Travel nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Katla Travel von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt von Katla Travel und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die allgemeinen Hinweise im Reisekatalog von Katla Travel zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu Hotels, zu Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung gelten auch für die Zusatzangebote von Katla Travel, die außerhalb des Reisekataloges erfolgen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Katla Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Katla Travel ist berechtigt, Reiseverläufe abzuändern und anzupassen, wenn dies durch Naturereignisse zwingend erforderlich wird (z.B. Straßensperren wg. Vulkantätigkeit). Katla Travel ist verpflichtet, die Änderung nach den gegebenen Möglichkeiten so zu gestalten, dass sie der geplanten Reise möglichst nahe kommt. Wird dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, bleibt sowohl Katla Travel als auch dem Kunden das Recht zur Kündigung gemäß § 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt).

4.3. Katla Travel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

4.4. Katla Travel ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages unter folgenden Bedingungen zu erhöhen:
Grundlage:
Katla Travel schließt in den Pauschalreisepreis das von der vorgesehenen Fluggesellschaft auf den Sitzplatz bezogene Beförderungsentgelt (BE) ein. Erhöht die Fluggesellschaft das bei Reisebuchung geltende Beförderungsentgelt (BE1) nach Reisebuchung (Zugang der Reisebestätigung) wegen einer Änderung der Treibstoffkosten, von Flughafengebühren oder anderer zwingender Abgaben bildet es ein neues Beförderungsentgelt (BE 2). Katla Travel kann den Reisepreis um die Differenz der Beförderungsentgelte (BE 1 – BE 2) erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.

Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Katla Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Katla Travel Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der  Änderungserklärung Katla Travel gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Entgelt von EUR 30,- pro Person berücksichtigt. Ab dem 31. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.

Lässt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten, wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 30,- pro Person erhoben, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss.

5.2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Katla Travel zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Katla Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann Katla Travel, soweit der Rücktritt nicht von Katla Travel zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Reisepreis verlangen.

Katla Travel hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Island/Färöer Inseln

  • bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 20%
  • vom 31.-16. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • vom 15.- 7. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
  • vom 6.-2. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80 %

b) Grönland

  • bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • bis 15 Tage vor Abreise 40 % des Reisepreises
  • bis 1 Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80 %

Katla Travel kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn Katla Travel hierfür den Nachweis erbringt. Macht der Kunde geltend, dass Katla Travel ein geringerer Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen.

Im Fall des Rücktritts hat der Kunde die bereits ausgehändigten Flugscheine, Bahnkarten oder Fährtickets zurückzugeben.

5.3. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Katla Travel empfiehlt dringend den Abschluss eines Reise-Rücktrittskosten-Vollschutzes bei der Buchung der Reise. Hierüber und über weitere Reiseversicherungen gibt es Informationen bei Katla Travel in München. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Katla Travel ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

6. Obliegenheiten des Kunden und Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Katla Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Katla Travel kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist, und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von Katla Travel (Katla DMI in Reykjavik, Telefon: 561 75 50, Tag & Nacht) anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.

Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Katla Travel keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür Katla Travel eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Katla Travel verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. Anmeldung von Ansprüchen

7.1. Will der Kunde gegenüber Katla Travel Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise geltend machen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Katla Travel GmbH in München anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

7.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsäztlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstaltzer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von Katla Travel für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Katla Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Katla Travel empfiehlt den Reisenden in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

8.2. Die deliktische Haftung von Katla Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9. Pass-, Visa- und gesundheitspolitische Formalitäten

Katla Travel wird Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 21.11.08 - und gelten für alle Reisen mit dem Veranstalter.

Katla Travel GmbH

Katla Travel GmbH   
Bürkleinstr. 20          
D-80538 München

Telefon: (089) 242 112-0

Telefax: (089) 242 112-20

E-Mail: info(at)katla-travel.is
Internet: www.katla-travel.is

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